Opposition bemängelt hohes Quorum

Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts von Mecklenburg-Vorpommern zum Werftenförderungsgesetz haben sich Vertreter mehrerer Parteien zu Wort gemeldet.

Aus Sicht der Linken wirft die Entscheidung eine grundsätzliche Frage erneut auf. Dabei gehe es darum, ob das Quorum für Normenkontrollanträge vor dem Verfassungsgericht zu hoch ist, sagte Fraktionschef Helmut Holter, der sein Bedauern über das Urteil ausdrückte. Mit einem solchen Antrag hätte die Linken-Fraktion die Fragen, die sie in dem Verfahren aufgeworfen hatte, tatsächlich klären lassen können, wie auch das Gericht betonte. Doch einen solchen Antrag müssen mindestens ein Drittel der Parlamentsmitglieder stellen. Die Linke hätte sich dafür also mit Grünen und NPD zusammentun müssen: „Eine Zusammenarbeit mit der NPD schließen wir aber kategorisch aus“, sagte Holter. „Wir haben uns daher notgedrungen für ein Organstreitverfahren entschieden, weil kein Normenkontrollantrag möglich war.“

Nachdem das Gericht dies nicht zugelassen habe, erneuerte Holter die Forderung seiner Fraktion, das Quorum für Normenkontrollanträge auf ein Viertel der Abgeordneten zu senken. Grünen-Fraktionschef Jürgen Suhr erhob jetzt dieselbe Forderung. „Bereits heute haben 13 Bundesländer niedrigere Quoren als Mecklenburg-Vorpommern“, sagte er.

Die Schweriner Koalition reagierte unabhängig von diesen Fragen erleichtert auf das Urteil. „Wir sehen uns mit der Entscheidung in unserer Auffassung bestätigt“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU). „Und es bleibt dabei: Im Ausschuss können Entscheidungen mitgetragen und abgelehnt werden, oder es wird sich enthalten.“ Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktoin, Tilo Gundlack, sagte, die Linke habe in ihrer Klage widersprüchlich argumentiert, was das Gericht „schonungslos“ offengelegt habe. Das Urteil sei an Deutlichkeit nicht zu überbieten.

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hatte am Donnerstag eine Klage der Linken-Landtagsfraktion gegen das Werftenförderungsgesetz zurückgewiesen. Die Fraktion hatte gegen die Regelung des 2013 beschlossenen Gesetzes geklagt, wonach die Landesregierung Werftenbürgschaften mit Umfängen von mehr als fünf Millionen Euro nicht allein ausgeben kann. Das Gericht sprach den Klägern aber bereits das Recht ab, zu den strittigen Fragen überhaupt zu klagen. Für ein Organstreitverfahren, wie von der Fraktion angestrengt, hätten konkrete Rechte oder Pflichten der Abgeordneten verletzt oder gefährdet sein müssen, begründete das Gericht. Den Klägern sei es aber um grundsätzliche Verfassungsprinzipien gegangen. Das sei im Rahmen eines Organstreitverfahrens jedoch nicht ohne weiteres zulässig. lmv/fab

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