Regierung informiert über „Nord Stream 2“
Zur Realisierung des Gas-Pipeline-Projekts „Nord Stream 2“ sind jetzt mehrere Gespräche mit deutschen Behörden geführt worden. Sollte das für die Lieferung von russischem Gas nach Deutschland geplante Projekt realisiert werden, müsse es einen Planfeststellungsbeschluss für den innerhalb der Zwölf-Meilen-Seezone liegenden Abschnitt geben, führt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion aus. Außerdem sei eine bergrechtliche Genehmigung durch das Bergamt Stralsund erforderlich. Entflechtungsvorgaben des dritten Energiebinnenmarktpakets finden auf „Nord Stream 2“ aus Sicht der Bundesregierung keine Anwendung.
Laut der Bundesregierung prüfen ehemalige Konsortialmitglieder inzwischen alternative Optionen zur Unterstützung des Projekts. Im Gespräch ist der Erwerb einer Wandelanleihe. Entscheidungen gebe es noch nicht. fab/hib