SOLAS: ZDS für Rechtssicherheit

Die Umsetzung der SOLAS-Regeln zum Wiegen von Containern muss nach Auffassung des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) wettbewerbsneutral erfolgen. Dies machte der ZDS auf einer Informationsveranstaltung im Bundesverkehrsministerium in Bonn deutlich. Die Terminals und alle Beteiligten an der Lieferkette benötigten darüber hi naus frühzeitige Rechts- und Planungssicherheiten. So müsse die Zertifizierung des Wiegeverfahrens als Voraussetzung für die Verifizierung des eigentlichen Containergewichts und die entsprechende Berechnungsmethode einheitlich geregelt werden. Darüber hinaus fehlen aus Sicht des ZDS verbindliche Festlegungen über Genauigkeitsklassen und Fehlertoleranzen beim Wiegen der Transportboxen. Auch sei die Zuständigkeit für die nationale Kontrolle durch Behörden noch nicht abschließend gesetzlich geregelt. Das SOLAS- Abkommen tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. pk

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