Steuer-Abkommen mit Panama

Deutschland und Panama haben jetzt ein Abkommen für die steuerliche Behandlung von Einkünften aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr unterzeichnet. Für die Bundesrepublik ist es das erste Abkommen dieser Art mit Panama überhaupt. Nunmehr können insbesondere im Schiffsverkehr mit dem jeweils anderen Vertragsstaat erzielte Einkünfte ausschließlich in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des jeweiligen Unternehmens befindet. Das hat zur Folge, dass im internationalen Verkehr mit Panama erzielte Einkünfte deutscher Luft- und Schifffahrtsunternehmen ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation und soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. fab

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