Traditionsschiffe: Bund bessert nach

1906 gebaut und überlebt: Dampf-Tonnenleger „Bussard“ währender Kieler Woche (Foto: Arndt)
Erleichterung an der Küste: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) rückt bei der für das Frühjahr 2017 angestrebten Revision der Sicherheitsvorschriften für sogenannte Traditionsschiffe von seinen Maximalforderungen ab.
Das zeichnet sich jetzt ab. Wie der parlamentarische Staatssekretär im BMVI, Enak Ferlemann, darlegte, wurden die Stellungnahmen der verschiedenen Bundesländer sowie Fachverbände im Ministerium ausgewertet. Ferlemann: „Die Bedenken, die teilweise geäußert worden sind, nehmen wir sehr ernst und haben daher die Vorschriften angepasst, wo es möglich ist – ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Und das sind die wichtigsten Details:
▪ Die Brandschutzauflagen wurden erleichtert. Eine komplette Brandschutzausrüstung wird erst ab 50 Passagieren an Bord gefordert.
▪ Die Übergangsfristen wurden verlängert. Nach Ablauf des Zeugnisses haben die Betreiber beim ersten Erneuerungsantrag für die Erfüllung der Anforderungen an die Ausrüstung ein Jahr und für die Erfüllung der baulichen Anforderungen 2,5 Jahre Zeit.
▪ Bei Erneuerungsanträgen muss die Historizität nicht erneut belegt werden.
▪ Bei denkmalgeschützten Schiffen besteht die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, wenn die Gefahr besteht, dass das Schiff seine Denkmaleigenschaft durch Umbauten verlieren würde.
▪ Die absolute Festlegung von Süllhöhen, also die Einfassung von Öffnungen im Deck von Schiffen und Booten, wurde gestrichen.
Der Entwurf der neuen Sicherheitsrichtlinie geht jetzt in die zweite Ressortabstimmung. Danach folgt die Notifizierung durch die Europäische Kommission. Die neue Sicherheitsrichtlinie soll dann im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Gegen den ursprünglichen Vorschriftenentwurf hatte sich sowohl aus den Bundesländern mit einem nennenswerten Traditionsschiffbestand als auch vom Dachverband der deutschen Traditionsschiffe GSHW massiver Widerstand geregt. Befüchtet wurde das Aus für viele der bundesweit gut 120 historischen Dampf-, Motor- oder Segelschiffe als Folge nicht erfüllbarer Vorschriften. EHA