Traditionsschiffe dürfen weiterfahren

Die „Stettin“ am Liegeplatz im Hamburger Museumshafen Oevelgönne, Foto: Manninx/iStock
Das Bundesverkehrsministerium hat eine für die Traditionsschifffahrt positive Entscheidung getroffen. Das Ministerium teile die Rechtsauffassung der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) zur Eigenschaft des historischen Eisbrechers „Stettin“ als Traditionsschiff nicht, hieß es am Mittwoch auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Bericht der BSU bedürfe einer sorgfältigen Bewertung, die noch nicht abgeschlossen sei.
Hintergrund ist der BSU-Untersuchungsbericht zum Zusammenstoß der „Stettin“ mit der RoRo-Fähre „Finnsky“ bei der Rostocker Hanse Sail 2017. Darin hatte die BSU Anfang August die Unfallursache auf mehrere Beteiligte verteilt. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass die „Stettin“ nach BSU-Einschätzung nicht der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe unterworfen sei, sondern als Fahrgastschiff unter anderem der EU-Fahrgastrichtlinie für Passagierschiffe unterliege. Diese Richtlinie könne das Schiff jedoch nicht erfüllen (thb.info 2. August 2018). lmv/fab