Umweltbündnis sieht derzeit kaum Chancen für Elbvertiefung
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung sehen die im Bündnis "Lebendige Tideelbe" zusammengeschlossenen Umweltverbände für die Elbvertiefung ohne grundlegende Nachbesserungen keine Chancen mehr. "Die Hürden für die Elbvertiefung sind deutlich gestiegen", teilte das Bündnis aus BUND, Nabu und WWF am Donnerstag mit.
<link http: www.thb.info rubriken politik single-view news europaeischer-gerichtshof-spricht-urteil-zur-weservertiefung.html external-link-new-window external link in new>Der EuGH hatte am Mittwoch entschieden, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie - sie verbietet eine Verschlechterung von Gewässern - in jedem Fall gilt. Zwar seien Ausnahmen möglich, doch nur dann, wenn "alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen (...) zu mindern".
Hamburgs BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch bezeichnete das Urteil der Luxemburger Richter als richtungsweisend nicht nur für Weser und Elbe, "sondern weil es in ganz Europa (...) die Gewässerschutzpolitik deutlich nach vorne bringt". So habe der EuGH die Verbindlichkeit der Wasserrahmenrichtlinie klar festgeschrieben und auch die Pflicht der Länder betont, ihre Gewässer zu verbessern. "Das ist in dieser Deutlichkeit von den Gerichten bislang nicht aufgegriffen worden." In Deutschland sei oft nur von einem Verbesserungsgebot gesprochen worden, sagte Braasch.
Der Argumentation von Politik und Wirtschaft, dass die Elbvertiefung über eine Ausnahmeregelung genehmigt werden könnte, folgte Braasch im Grundsatz nicht. Allein der Verweis auf ein "übergeordnetes Interesse" reiche nicht. Die WWF-Gewässerexpertin Beatrice Claus sagte, die Richtlinie "ist dazu da sicherzustellen, dass wirtschaftliche Entwicklung ohne eine Zerstörung der natürlichen Ressourcen stattfindet". Die Behörden müssten daher nun nachweisen, dass trotz einer Elbvertiefung auf absehbare Zeit ein guter Gewässerzustand der Elbe erreicht werden kann.
"Massive Fehler"
Dazu müssten sie zusätzliche und klar definierte Ausgleichsmaßnahmen formulieren und in den Planfeststellungsbeschluss einarbeiten. Zudem müssten die Elbvertiefung und deren Kompensationsmaßnahmen in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen werden. Hamburgs Nabu-Chef, Ex-Umweltsenator Alexander Porschke, zeigte sich überzeugt, dass das Bundesverwaltungsgericht die Elbvertiefung ablehnen würde, müsste es jetzt entscheiden. Das liege nicht nur an der mangelhaften Beachtung der Wasserrahmenrichtlinie. Auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung gebe es massive Fehler.
Porschke zeigte sich überzeugt, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Elbvertiefung zum dann elften Mal geändert und auch eine neue Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht werden müsste. "Da muss man sich am Ende nicht wundern, dass das Verfahren so lange dauert." Nach Angaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stammt der Antrag Hamburgs für die Elbvertiefung aus dem Jahr 2002. Das Planfeststellungsverfahren für die 136 Kilometer lange Ausbaustrecke startete im März 2007.
Wirtschaft und Senat wollen die Elbe so ausbaggern, dass Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter Europas zweitgrößten Containerhafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können.
Tideabhängig sollen sogar Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Letztlich darüber entscheiden muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wann das geschieht, ist völlig offen. Die Umweltverbände rechnen frühestens 2016 mit einem Urteil. lno