Verbände: „existenzbedrohende Regeln“


Vertreter von Reparaturwerften und Schiffsfarbenherstellern haben die geplante EU-Biozid-Verordnung kritisiert.
Auf einer Veranstaltung des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) und des Verbandes der Lackindustrie (VdL) warnten die Verbände vor „existenzbedrohenden Regeln“. Die hohen Kosten für die Zulassung von Schiffsfarben, die auch für alle älteren Produkte erforderlich sei, die weiter produziert werden dürften, weil sie einen der zehn durch die EU genehmigten Wirkstoffe enthielten, sei für mittelständische Firmen nicht zu tragen, sagte Michael Wilkens, Vorsitzender der VdL Arbeitsgruppe Schiffsfarben. Außer rund 50.000 Euro für die Erstzulassung in einem EU-Mitgliedsland fiele auch die Zulassung in den anderen EU Staaten an. Diese Summen seien am Markt kaum wieder hereinzuholen.
VSM-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Lüken führte aus, die Frage, welche Schiffsbewuchsschutzwirkstoffe in den Schiffsanstrichen (Antifoulingfarben) eingesetzt werden dürfen, solle die International Maritime Organisation (IMO) in einer Konvention regeln, damit die Bestimmungen weltweit gelten. Wenn die EU Erkenntnisse über weitere gefährliche Biozide habe, sei ein effektives Verbot dieser Stoffe nur durch eine entsprechende Erweiterung der IMO-Konvention zu erreichen. Zudem warnte Lüken vor einem möglichen wirtschaftlichen Schaden, „denn bei jeder Dockung werden außer der Farbe auch umfangreiche weitere Reparaturen ausgeführt. Ohne die Möglichkeit, den gewünschten Farbanstrich zu bekommen, werden sämtliche Reparaturen außerhalb der EU stattfinden.“
Prof. Dr. Volker Bertram von der Klassifikationsgesellschaft DNV GL sagte, dass das Fehlen wirksamer Antifoulinganstriche zwei unerwünschte ökologische Nebenfolgen haben könnte. Zum einen würde unzureichender Antifoulingschutz zu bis zu 20 Prozent mehr Kraftstoffverbrauch und damit zu entsprechend erhöhtem Emissionsausstoß führen. Zum anderen würde das Bemühen der EU und der Weltgemeinschaft konterkariert, das Einschleppen invasiver fremder Arten einzudämmen. „Mit viel Aufwand wurde dazu gerade eine neue Regel für das Ballastwassermanagement eingeführt. Dies ist aber nur zu etwa 50 Prozent für invasive Arten verantwortlich. Die andere Hälfte erfolgt über den Rumpfbewuchs“, so Bertram. fab