Vergleich im Streit um mehr Lärmschutz beim Kanalausbau

Im Streit um mehr Lärmschutz beim Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals haben Anwohner und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes einen Vergleich erzielt. Die Streitparteien hätten die strittigen Punkte einvernehmlich beseitigt, sagte die Sprecherin der Oberverwaltungsgerichts in Schleswig, Birgit Voß-Güntge, der Deutschen Presse-Agentur am Freitag auf Nachfrage. Nach der mündlichen Verhandlung am 5. Oktober sei der Vergleichsvorschlag des OVG angenommen worden. "Das gerichtliche Verfahren ist damit beendet."

Vier Anwohner aus dem am Kanal gelegenen Ort Quarnbek-Rajensdorf befürchteten große Belastungen durch Baulärm und wollten eine Reduzierung des Lärms erreichen. Sie klagten daher vor dem OVG gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Zwei der Kläger, Gesine und Harald Nissen, sagten der dpa, zu den für sie wesentlichen Punkten des Vergleichs gehöre, dass es im Umkreis von 700 Metern um die Ortschaft Rajensdorf keine Nacht- und Wochenendarbeit geben solle. Zudem seien während der gesamten Bauzeit Ramm-, Sieb- und Sortierarbeiten in der Nacht sowie an Wochenenden am Bauhafen Warleberg verboten. Insgesamt ist für den Ausbau der Oststrecke des Kanals eine Bauzeit von zehn Jahren bis 2026 vorgesehen. (lno)

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