Verhandlung zur geplanten Elbvertiefung hat begonnen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich seit Montag erneut mit der geplanten Elbvertiefung. Zum Auftakt der Verhandlung befasste sich das Gericht am Montag unter anderem mit mehreren Gutachten über die Folgen der Vertiefung für Naturschutzgebiete wie den Holzhafen in Hamburg.

Es soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung der Elbe bis zur Nordsee rechtmäßig sind. Die Umweltschutzverbände BUND und Nabu haben dagegen geklagt. Sie befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen Arten- und Naturschutzrecht. „Wir wollen verhindern, dass der Fluss weiter malträtiert wird“, sagte Nabu-Präsident Olaf Tschimpke. Schon die Folgen der letzten Vertiefung 1999 seien erheblich unterschätzt worden.

Auch der Hamburger Senat sieht sich gut gerüstet. „Wir gehen gut vorbereitet in die Verhandlung“, sagte Rolf Bösinger, Staatsrat in der Wirtschaftsbehörde. Alle Vorgaben des Gerichts seien aufgenommen und nachgereicht worden.

Zum Auftakt der Verhandlung befasste sich das Gericht am Montag unter anderem mit mehreren Gutachten über die Folgen der Vertiefung für Naturschutzgebiete wie den Holzhafen in Hamburg. Wann eine Entscheidung fallen soll, ist offen. Der 7. Senat hat drei Verhandlungstage bis Mittwoch geplant. Es wird damit gerechnet, dass die Richter am Ende der mündlichen Verhandlung einen Verkündungstermin im Januar bestimmen.

Verfahren ausgesetzt

Bereits 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Klagen gegen die Elbvertiefung verhandelt. Das Verfahren wurde damals jedoch ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof zunächst Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten sollte. fab/lni

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