Verhandlungsauftakt in Greifswald
Das Landesverfassungsgericht Greifswald hat am Donnerstag mit der Erörterung über das umstrittene Werftenförderungsgesetz des Landes begonnen.
Eine Entscheidung haben die Richter, wie angekündigt (THB 27. Mai 2015), noch nicht getroffen. Die Linken-Fraktion im Landtag hatte gegen den Landtag geklagt. Sie hält das Ende 2013 beschlossene Gesetz für verfassungswidrig, weil eine Werftenförderung über fünf Millionen Euro nur dann vergeben wird, wenn der Finanzausschuss des Parlaments zustimmt. Die Linken-Fraktion sieht mit der Beteiligung des Finanzausschusses an der Bürgschaftsvergabe den Grundsatz der Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip verletzt.
Die Greifswalder Verfassungsrichter hielten sich mit vorläufigen Bewertungen zum Ausgang des Verfahrens zurück. Allerdings merkte Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl an, dass die oppositionelle Minderheit im Finanzausschuss nicht verantwortlich gemacht werden könne, wenn dort eine Entscheidung mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen von SPD und CDU getroffen werde. Damit greife die Befürchtung nicht, möglicherweise in Mithaftung für eine aus Sicht der Opposition falsche Mehrheitsentscheidung genommen zu werden. Das Gericht will seine Entscheidung am 27. August bekannt geben.
Das Werftenförderungsgesetz war nach der Pleite der P+S-Werften Ende 2013 beschlossen worden. Die hohen Ausfälle von 270 Millionen Euro hatten damals die Landesregierung veranlasst, die Beihilfekriterien zu verschärfen. Bislang wurden laut Wirtschaftsministerium nach dem neuen Gesetz keine Bürgschaften vergeben. Auch wurden keine Anträge von Werften gestellt.
Das Land kann für die Finanzierung von Projekten auf den Werften in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Werftenförderungsgesetz Bürgschaften bis zu einer Obergrenze von 200 Millionen Euro vergeben. Weitere Bürgschaften über diesen Sockelbetrag hinaus sind möglich, wenn sich der Bund durch eine Rückgarantie im Falle eines Ausfalls an den Ausfallzahlungen des Landes der über 200 Millionen Euro hinausgehenden Summe zu 50 Prozent beteiligt. Die Obergrenze für die Gesamtbürgschaften beträgt 400 Millionen Euro. Voraussetzung der Vergabe ist, dass „ein volkswirtschaftliches Interesse, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen und den Ausbau von Zukunftstechnologien besteht“, heißt es im Gesetz.
Landtag und Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern halten die Klage für unbegründet und unzulässig. Der Grundsatz der Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip gehörten nicht zu den rügefähigen Rechten des einzelnen Abgeordneten. Zudem gehe es bei der Mitwirkung des Finanzausschusses nicht um ein arbeitsteiliges Zusammenwirken von Parlament und Regierung, sondern um ein „bloßes Element der Mitsteuerung“. fab