Verkehrsgerichtstag hofft auf die IMO

In der Entwicklung autonomer Schiffe und deren Komponenten sieht der Deutsche Verkehrs gerichtstag große Chancen für die auf Hochtechnologie ausgerichtete deutsche maritime Wirtschaft. Allerdings sind noch viele rechtliche Fragen offen.

Das Thema der selbstfahrenden Schiffe stand im Zen trum eines von acht Arbeitskreisen Ende vergangener Woche auf der schon traditionellen juristischen Fachtagung in Goslar. Während in der Öffentlichkeit dem Thema der selbstfahrenden Autos derzeit große Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, überschneidet sich die Thematik nach Ansicht der Juristen zumindest in ihrer juristischen Dimension durchaus mit der der autonomen Schiffe, auch wenn dieser Arbeitskreis kaum Beachtung fand.

Größte Hürde ist nach Ansicht der Juristen das Seerecht. Das internationale Seeverkehrsrecht geht davon aus, dass sich eine ausreichende Mindestbesatzung unter der Führung eines Kapitäns an Bord des Schiffes befindet und weist diesem eine besondere Verantwortung für den sicheren Betrieb zu. Es bedarf der Klärung, wie diese Verantwortung bei autonomen Schiffen wahrgenommen werden kann. Für die verschiedenen Entwicklungsstufen der fortschreitenden Automatisierung sollten Möglichkeiten für besondere Regelungen im Rahmen von Ausnahmen für Erprobungs zonen und der Anerkennung eines gleichwertigen Ersatzes genutzt oder geschaffen werden, so der Verkehrs gerichtstag. Darüber hinaus brauche es international abgestimmte Grundsätze und Vorschriften, um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Der Verkehrsgerichtstag sieht hier die IMO in der Pflicht. Die Regelungen zur vertraglichen Verfrachterhaftung ließen sich dagegen grundsätzlich auch auf autonome Schiffe anwenden. Hinsichtlich der außervertraglichen Reederhaftung sei für solche Schiffe aber zu prüfen, ob eine Gefährdungshaftung mit einer Versicherungspflicht und einem Direktanspruch gegen den Versicherer geboten ist. Gleiches gelte für die Produkthaftung. Notwendige zusätzliche Regelungen sollten nicht national, sondern auf internationaler Ebene angestrebt werden.

Die Entwicklung autonomer Schiffe einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordere zudem enges Zusammenwirken von maritimer Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Die Initiative dazu sollte von der 10. Nationalen Maritimen Konferenz, die der Digitalisierung in Seeschifffahrt und Hafenwirtschaft gewidmet ist, ergriffen werden.

Verzahnung mit Landfahrzeugen

Die Juristen sehen eine enge Verzahnung mit der technischen und juristischen Entwicklung selbstfahrender Landfahrzeuge. Im Gegensatz zur Schifffahrt sind Autohersteller über bloße Modellstudien schon weit hinaus. Einige Modelle haben bereits Marktreife erlangt, allerdings sind verkehrsrechtliche Fragen hier auch noch offen. pk

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