ZDS: AGVO-Entwurf überarbeiten

Die deutsche Hafenwirtschaft hat sich auch gegen den zweiten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einbeziehung von Häfen in die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ausgesprochen.

Eine entsprechende Stellungnahme übermittelte der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) am Mittwoch, teilte der Verband gestern mit. Wichtige Grundsätze würden nicht geregelt. Allgemeine, nicht unter das Beihilferecht fallende Infrastruktur innerhalb und außerhalb des Hafens werde nicht klar voneinander abgegrenzt, nennt der ZDS als wesentlichen Grund für seine Ablehnung. Außerdem seien die Definitionen von Hafen, Hafeninfrastruktur und Zugangsin frastruktur unscharf. Die Regelungen zur Ausbaggerung entsprächen nicht den Vorstellungen der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments. Die Schwellenwerte als Kern einer Freistellungsverordnung könnten nicht angewendet werden, da wegen unklarer Definitionen beihilfefähige Kosten nicht berechenbar seien. Und nicht zuletzt sei die vorgesehene Regelung zu Konzessionslaufzeiten wiederholt vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten abgelehnt worden.

In der Woche zuvor hatte die EU-Kommission bereits ein neues Analyseraster für die Anwendung des Beihilferechts auf Hafeninfrastruktur veröffentlicht. Darin führt die Kommission erstmals aus, dass öffentliche Investitionen in „Zugangsinfrastruktur“ wie Flüsse, die durch einen Hafen führen und die auch noch anderen Zielorten dienen, nicht dem Beihilferecht unterlägen. Mit der Veröffentlichung wolle die Kommission offenbar den Kritikern begegnen, doch dafür eigne sich das Analyseraster nicht, hatte der ZDS auch moniert. Der Verband fordert eine grundlegende Überarbeitung des AGVO-Vorschlags. „Es soll ein Präjudiz verhindert werden, das zukünftig in ähnlicher Form andere öffentliche Investitionen treffen könnte“, so der Verband. Gefordert werde „eine praxisgerechte Regelung zur Finanzierung von Hafeninfrastrukturen, um Rechtssicherheit und Erleichterungen bei der Anwendung des Beihilferechts auf Häfen zu schaffen“.

Bereits nach der ersten Konsultationsrunde zur AGVO hatte der ZDS Kritik geübt (THB 20. Mai 2016). fab

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