P+S-Pleite vor dem Verfassungsgericht
Die umstrittene Vorlage sämtlicher E-Mails vom Server der pleitegegangenen P+S-Werften mit der Landesregierung wird erneut zum Fall für das Verfassungsgericht. Das Gericht in Greifswald verhandelt am 28. Januar über eine Klage und den Erlass einer einstweiligen Verfügung von Linksfraktion und Bündnis 90/Grüne gegen den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die Kläger sehen in der Ablehnung eines Beweisantrages zur Vorlage sämtlicher E-Mails einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Demnach sind Beweise zu erheben, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt.
Ein anderer Gerichtstermin im Zusammenhang der P+S-Pleite fällt aus: Das Landgericht Stralsund entscheidet heute (25.1.) nicht über die von Insolvenzberater Berthold Brinkmann beantragte Nichtigkeit des Jahresabschlusses der Werftengruppe im Schlüsseljahr 2010. Es bestehe noch Beratungsbedarf, sagte ein Gerichtssprecher. Nach Auffassung Brinkmanns ist die Volkswerft Stralsund damals überbewertet in die Verschmelzung mit der Wolgaster Peene-Werft zur P+S-Werft gegangen.
Die Grünen waren im September 2015 mit einer ersten Beschwerde zur Herausgabe des gesamten Mailverkehrs zwischen Werftengruppe, Landesregierung und nachgeordneten Behörden gescheitert. Als einen Grund gaben die Richter damals an, dass der Beweisantrag auf Einsichtnahme in die E-Mails nur von zwei und nicht drei Ausschussmitgliedern unterzeichnet worden war. Anfang Oktober hatten Linke und Grüne dann einen neuen Antrag gestellt – diesmal mit drei Unterschriften. Er wurde mit Koalitionsmehrheit dennoch abgelehnt.
Linke und Grüne erhoffen sich von der Auswertung der E-Mails neue Erkenntnisse über die Rettungsversuche der Regierung und die Pleite der P+S-Werften, bei der das Land einen dreistelligen Millionenbetrag verlor. mv/FBi


