P+S: Schadenersatzklage abgewiesen
Das Hamburger Landgericht hat eine Schadenersatzklage der Bremer Hegemann-Gruppe gegen die Unternehmensberatung KPMG im Zusammenhang mit der einstigen P+S-Werftenpleite abgewiesen.
KPMG habe in einem damaligen Sanierungsgutachten Fehler gemacht, aber auch ohne sie wären die Werften in die Insolvenz gegangen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die streitenden Parteien können vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Berufung gehen.
Die Schiffbaugruppe war nach Angaben des Gerichts mit Darlehenssicherheiten bei P+S engagiert, die zur Jahreswende 2009/10 zur Verlängerung anstanden. Dies sei auf Grundlage des positiven KPMG-Sanierungsgutachtens auch erfolgt. Die Hegemann-Sicherheiten seien auch bei einem fehlerfreien Gutachten verloren gewesen, befand die Kammer. Die damalige Liquiditätslücke hätte auch nicht durch ein alternatives Gutachten geschlossen werden können. lno/fab