Schienenlärmschutzgesetz: Bundesrat gibt grünes Licht für Verbot lauter Güterwagen

Das Vorhaben hat damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Das Gesetz untersagt ab Ende 2020 den Betrieb lauter Güterwagen. Ausnahmen sind möglich für langsame Züge oder wenn die Gleise weit von Siedlungen entfernt sind. Bei Verstößen können für die betroffenen Abschnitte Tempobeschränkungen oder nächtliche Fahrverbote verhängt werden. Die Allianz pro Schiene begrüßt das Gesetz: Es sei von der Branche einmütig gefordert worden, weil deutsche Wagenhalter, die in die teure Umrüstung auf Flüsterbremsen investieren, Rechtssicherheit bräuchten. (as)

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