Urteil für Werftenförderung

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Donnerstag eine Klage der Linken-Landtagsfraktion gegen das Werftenförderungsgesetz zurückgewiesen. Die Fraktion hatte gegen eine Regelung in dem 2013 beschlossenen Gesetz geklagt, die vorsieht, dass die Landesregierung Werftenbürgschaften mit Umfängen über fünf Millionen Euro nicht allein ausgeben kann, sondern dass vorher der Landtagsfinanzausschuss zustimmen muss.

Linken-Fraktionschef Helmut Holter sieht darin eine unzulässige Einbeziehung des Parlaments in originäre Aufgaben der Landesregierung, die der Gewaltenteilung und dem Demokratieprinzip zuwiderlaufe. Das Gericht erklärte die Klage jetzt jedoch für unzulässig. Den Abgeordneten fehle die erforderliche Antragsbefugnis, heißt es in der Urteilsbegründung. So sei aus der Klage nicht ersichtlich gewesen, dass sie durch die Regelung in ihren Rechten und Pflichten verletzt oder gefährdet seien. Fremde Rechte insbesondere des Landtags könnten die Antragsteller nicht geltend machen.

Die Abgeordneten der Fraktion stützen sich auf eine Verletzung ihrer parlamentarischen Mitwirkungsrechte und des Grundsatzes der Abgeordnetengleichheit. Dabei gingen die Antragsteller selbst davon aus, dass Bürgschaftsgewährungen auch in einer Höhe von deutlich über fünf Millionen Euro auf der Grundlage alleiniger Entscheidungen des Bürgschaftsausschusses und der Lenkungsgruppe „Großbürgschaften und -kredite für die maritime Wirtschaft“ rechtlich zulässig sind, solange sie sich in dem vom Haushaltsgesetz vorgegebenen finanziellen Rahmen halten, führt das Gericht aus.

Ebenso wenig würden die konkreten Umstände des vorliegenden Falls hinreichende Anhaltspunkte für eine mögliche Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung des Abgeordnetenstatus oder einzelner für diesen konstitutiver Elemente begründen. Der vom Landtag gefasste Gesetzesbeschluss lasse sich nicht als dessen „Verzicht auf die Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung“ deuten.

Bereits zu Beginn der Erörterung über das Werftenförderungsgesetz im Mai hatten die Greifswalder Verfassungsrichter angemerkt, dass die oppositionelle Minderheit im Finanzausschuss nicht verantwortlich gemacht werden könne, wenn dort eine Entscheidung mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen von SPD und CDU getroffen werde. Damit greife die Befürchtung nicht, möglicherweise in Mithaftung für eine aus Sicht der Opposition falsche Mehrheitsentscheidung genommen zu werden.

Das Werftenförderungsgesetz war nach der Pleite der P+S-Werften Ende 2013 beschlossen worden. Die Ausfälle von 270 Millionen Euro hatten die Landesregierung veranlasst, die Beihilfekriterien zu verschärfen. fab

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