Abkommen für die Elbe

Die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei auf der Elbe von Schnackenburg bis zur Mündung neu geregelt. Nach dem Abkommen, das die Innenminister und der Innensenator am Freitag in Hamburg unterzeichneten, zieht sich Hamburg aus der Betreuung der Mittelelbe von Geesthacht bis Schnackenburg zurück und löst die Außenstelle des Wasserschutzpolizeikommissariats (WSPK) 3 in Lauenburg auf. Dort übernehmen Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Hamburg könne sich dadurch mehr auf den bedeutenden Schifffahrtsweg der Unterelbe konzentrieren und den Schiffsverkehr mit 11.000 Seeschiffen durch die Hamburgische Wasserschutzpolizisten betreuen. Zehn Beamte werden von Lauenburg an die Unterelbe versetzt.

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