Absprachen weiter erlaubt

Linienschifffahrtsunternehmen dürfen auch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen Kapazitäten absprechen.

Das entschied die EU-Kommission in Brüssel und verlängerte damit eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung, die im April 2010 auslaufen sollte. Mit der neuen Verordnung wird die Zusammenarbeit, die sonst gegen EU-Wettbewerbsregeln verstößt, weiterhin bis 2010 erlaubt. Sie soll für alle Arten von Frachtdiensten in der Linienschifffahrt gelten.

Reedereien dürfen demnach in sogenannten Linienschifffahrtskonsortien zusammenarbeiten, um gemeinsame Seefrachtdienstleistungen anzubieten. Damit soll unter anderem die Produktivität und Service-Qualität verbessert werden. Seit 1995 werden Linienschifffahrtsunternehmen den Angaben zufolge unter bestimmten Bedingungen von den Wettbewerbsregeln freigestellt, wenn sie gemeinsam Dienste anbieten.

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