AIDA Cruises unterliegt vor Gericht

Die Reederei AIDA Cruises muss akzeptieren, dass der bekannte, von einem Künstler entworfene „Kussmund“ auf dem Bug der Schiffe fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil zur sogenannten Panoramafreiheit.

Das Unternehmen hatte gegen den Betreiber einer Website geklagt, auf der er Ausflüge bei Landgängen von Kreuzfahrern in Ägypten anbietet, da der AIDA-Kussmund urheberrechtlich geschützt sei. Der Beklagte veröffentlichte online ein Foto eines AIDA-Schiffes, das er im Hafen von Madeira aufgenommen hatte.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz erlaubt eine Panoramafreiheit, wonach Bilder von bleibenden Werken „an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ veröffentlicht werden dürfen. Die Reederei sah diesen Sachverhalt nicht gegeben und berief sich darauf, dass ein Schiff ständig in Bewegung und daher nicht ortsfest sei. Der BGH wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Bedingungen für Panoramafreiheit übertragbar seien. Die Voraussetzung sei nämlich auch dann gegeben, wenn sich das Werk unter freiem Himmel befindet und von frei zugänglichen Orten von jedem wahrgenommen werden kann. Dies sei in öffentlichen Häfen der Fall. Mit dem höchstrichterlichen Urteil ist der Fall geklärt. lh/dpa

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