Anklage gegen Kapitänleutnant

Wegen Verstoßes gegen das Wehrstrafgesetz muss sich ein 36 Jahre alter Kapitänleutnant der Bundeswehr vor Gericht verantworten. Der Kapitän eines Versorgungsschiffes der Deutschen Marine soll als Vorgesetzter Untergebene auf dem vor Georgien ankernden Schiff veranlasst haben, zwei Soldaten gegen deren Willen den Kopf zu scheren und einem der beiden zusätzlich den Bart. Der Kapitän soll den Vorgang gefilmt und im Kreis der Crew gezeigt haben. tja/dpa

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