Auch Beluga Shipping insolvent
Der befürchtete Domino-Effekt bei der angeschlagenen Bremer Beluga-Gruppe
scheint einzutreten.
Gestern wurde für eine weitere Tochtergesellschaft des Unternehmens ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt. Dabei geht es um die Beluga Shipping GmbH, die aber nicht die Muttergesellschaft der Gruppe ist. Nach
Angaben des Gerichts sind bei der Tochterfirma 220 Mitarbeiter beschäftigt.
Beluga-Sprecher Klaus-Karl Becker bestätigte den Schritt. „Der Insolvenzantrag ist eine Folge der Aufdeckung von erheblichen Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Umsatz und Liquidität“, hieß es in Übereinstimmung mit der Meldung des Insolvenzantrags der Beluga Chartering. Weitere Einzelheiten nannte er nicht. Auch Anteilseigner Oaktree wollte auf THB-Anfrage keine Stellungnahme zu dem zweiten Insolvenzantrag der Gruppe abgeben.
Dieser dürfte in Zusammenhang mit den Patronatserklärungen der Beluga Shipping für die Zahlung der Charterraten der Beluga Chartering zusammenhängen. Diese Garantien sollten die Eigner der eingecharterten
Schiffe beruhigen und eine Kündigung der Verträge verhindern. Offenbar konnte
die Beluga Shipping die Forderungen nun nicht mehr stemmen. Experten befürchteten schon seit einiger Zeit, dass die Patronatserklärungen nicht werthaltig sind. Als erstes zog das Emissionshaus HCI seine Frachter aus den Beluga-Chartern ab, um in Anbetracht rückständiger Ratenzahlungen die Interessen der Anleger zu schützen. Für Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt
für Kapitalmarktrecht, bestand nach der Insolvenz der Beluga Chartering Grund zur Annahme, dass dies nur der Anfang ist und die Insolvenz der Muttergesellschaft folgen könnte (THB, 17. März).
Die übergeordnete Beluga Gruppe und andere Tochtergesellschaften
betreffe aber auch das zweite Insolvenzverfahren nicht, sagte hingegen
Becker. Es würden weiterhin „konstruktive Gespräche“ mit den Stakeholdern
geführt. Als Insolvenzverwalter wurde wie bei Beluga Chartering auch bei Beluga Shipping der Anwalt Edgar Grönda ernannt.
Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht".