Betrunkener Seelotse verliert Bestallung
Ein Emslotse darf seinen Beruf nicht mehr ausüben, nachdem er mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut die Havarie eines Schiffes verursacht hat. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg jetzt entschieden. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Seelotse im Juni 2009 während einer Revierfahrt die Schiffsführung falsch beraten, was dazu geführt hatte, dass der Mehrzweckfrachter „Beluga Majesty“ in der Ems auf Grund gelaufen war. Daraufhin wurde dem Mann zunächst vorläufig die Berufsausübung verboten, später verlor er auch sein Kapitänspatent. Darüber hinaus wurde er wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt. Schließlich wurde dem Mann durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest auch seine Bestallung als Lotse aberkannt. Dagegen klagte er. Das Gericht entschied nun jedoch, der Mann sei nicht mehr geeignet, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben.