Bremer CDU zieht vor Staatsgerichtshof
Die Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion zieht wegen des Verbots von Atomtransporten über die Häfen des Landes vor den Staatsgerichtshof. Die Bürgerschaft hatte mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition und mit den Stimmen der Linken eine Änderung des Hafenbetriebsgesetzes beschlossen, so dass keine Atombrennstoffe mehr umgeschlagen werden dürfen.
Die CDU sieht darin einen Verstoß gegen die Landesverfassung sowie gegen Bundes- und Europarecht. Der 38 Seiten umfassende Normenkontrollantrag sollte am Freitag abgegeben werden, sagte Fraktionschef Thomas Röwekamp nach einer Sitzung der CDU-Abgeordneten. "Der Senat überschreitet seine Kompetenz", betonte er.
Der Prozessbevollmächtigte, Prof. Kyrill-Alexander Schwarz, sprach von einem Pilotverfahren. "Es geht im Grunde um die Frage, ob durch eine politische Entscheidung das Prinzip des Universalhafens infrage gestellt werden kann." Schwarz verneinte dies: "Dem Land Bremen fehlt die Zuständigkeit." Der Bereich des Atomrechts falle in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes. "Das Gesetz stellt sich als eklatante Missachtung der bundesstaatlichen Ordnung dar."
Die CDU-Fraktion und der Prozessbevollmächtigte gehen davon aus, dass der Staatsgerichtshof entweder selbst eine Entscheidung trifft oder die Frage an das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof weiterleitet. Schwarz rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung. In der Regel dauere so etwas ein Jahr.