BSH: Greenpeace-Aktion illegal

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat Greenpeace aufgefordert, das Versenken von Felsblöcken in der Nordsee westlich von Sylt zu stoppen. Die Aktion sei illegal, teilte das BSH am Mittwoch mit. Die Bundespolizei habe die Schiffsführung der «Beluga II» am Dienstag informiert, dass das Versenken von Steinen gesetzlich verboten sei, sagte Nico Nolte vom BSH. Dort gilt das sogenannte Hohe-See-Einbringungsgesetz.
Auch das Bundesamt für Naturschutz lehnte die Greenpeace-Aktion grundsätzlich ab, obwohl ökologische Schäden - «wenn überhaupt» - nur sehr gering seien, sagte BfN-Direktor Henning von Nordheim.
Vermutlich würde das BfN bei naturschutzfachlich begründeten Wiederaufbaumaßnahmen von Riffen sogar ähnlich vorgehen, sagte von Nordheim.
Greenpeace will in der Nordsee rund 70 Kilometer von der Küste entfernt tausend Felsblöcke versenken, die Aktion startete am Dienstag. Die rund geschliffenen Findlinge und kantigen Felsbrocken sind aus Granit, Basalt oder Gneis - einem Material, dass auch normalerweise auf dem Meeresboden des Sylter Außenriffs gefunden wird. Sie sind bis zu einem Kubikmeter groß und drei Tonnen schwer und sollen die Fischerei sowie den Sand- und Kiesabbau im Bereich des Sylter Außenriffs verhindern.
«Nach unseren ersten Einschätzungen dürfte durch die Stein- Platzierungen ein vernachlässigbarer Schaden entstanden sein», sagte von Nordheim: «Insbesondere bei den schon dort existierenden Riffen.» Die Steine stellen wahrscheinlich nur eine flächenhafte Vergrößerung der bereits existierenden Riffe dar, die mittel- und langfristig von Lebensformen besiedelt werden, die in dem Bereich ohnehin vorkommen.
Das seien jedoch nur Vermutungen, denn die Umweltschützer von Greenpeace hatten vor ihrer Aktion keine naturschutzfachliche Überprüfung durchgeführt, um die Konsequenzen ihres Tuns zu erforschen. «Zumindest hat Greenpeace den Behörden so etwas nicht vorgelegt und auch nicht bekanntgegeben.»
Das Sylter Außenriff umfasst nach Angaben des BfN ein rund 5300 Quadratkilometer großes Gebiet vor Sylt und Amrum sowie dem Moränenrücken der nordöstlichen Flanken des Elbe-Urstromtals. Der Meeresboden besteht aus Sandflächen, Kies und Schlickböden mit mosaikartig abgegrenzten Steinfeldern dazwischen. Auf diesen Felsen siedeln unter anderem sogenannte Blumentiere wie Seenelken, aber auch Wasserpflanzen. Das reichhaltige Nahrungsangebot lockt Schweinswale, Seehunde, Kegelrobben und Seevögel an. Laut BfN wird der Schweinswalbestand in dem Bereich auf 10 000 Tiere geschätzt - das sind mehr als ein Viertel des Gesamtbestandes in Nord- und Ostsee.
Die EU hat ihre Mitgliedsstaaten mit der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt an Land und im Meer ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu schaffen. Diese bilden das Schutzgebietssystem Natura 2000. Deutschland hat der EU in Nord- und Ostsee neben zwei Vogelschutzgebieten insgesamt acht Unterwasserschutzzonen gemeldet. In der Nordsee sind das neben dem Sylter Außenriff die Doggerbank und Borkum Riffgrund. In der Ostsee sind es Fehmarnbelt, Kadetrinne, Westliche Rönnebank, Adlergrund und Pommersche Bucht mit Oderbank.

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