BSU: „Menschliches Versagen“

Glück im Unglück waren am frühen Morgen des 8. Januar 2016 in Rendsburg vereint, als es zu einer folgenschweren Kollision des Kümos „Evert Prahm“ (IMO 9138757) mit der Kanal-Schwebefähre kam. Der Unfall sorgte für ein riesiges Medienecho. Jetzt präsentierte die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg den umfangreichen Abschlussbericht.

Und das war vor nunmehr vier Jahren die Lage: Graupelschauer, 3 Grad Lufttemperatur. Es ist 6.37 Uhr und stockdunkel als die weltbekannte, rund 45 Tonnen schwere Schwebefähre der ebenso bekannten Rendsburger Hochbrücke – eine reine Eisenbahnbrücke – mit dem 1996 gebauten Coaster kollidierte. Das Glück: noch verkehrsschwache Zeit, gerade ein Passagier auf der an starken Trossen hängenden Fähr-Plattform. Beim Aufprall mit dem Frachter war dieser mit „nur“ 8,8 Knoten unterwegs. Doch die Aufprallkräfte sind so gewaltig, dass sowohl Schiff und Fähre schwerst beschädigt werden. Der Fähr-Gast bleibt unverletzt, doch der Fähr-Führer erleidet schwere Verletzungen. Die Stahlseile halten die Plattform. Großes Glück.

Die Experten der BSU haben den spektakulären Unfall in den zurückliegenden Jahren akribisch aufgearbeitet. In die Zeit fiel auch die Entscheidung, die zerstörte Ur-Fähre durch einen Neubau zu ersetzen, der in diesem Jahr verfügbar sein wird. Die BSU bringt es in ihrem Abschlussbericht auf diesen kurzen Punkt: „menschliches Versagen als Unglücksursache“.

Aus der Untersuchung geht unter anderem hervor, dass die 78,25 Meter lange „Evert Prahm“ in der Fahrwassermitte unterwegs war, als die 103 Jahre alte Schwebefähre in Gang gesetzt wurde. Eingeleitete Manöver auf der Brücke des Küstenmotorschiffes konnten die Kollision nicht verhindern. Der Lotse hatte ein Typhon-Signal empfohlen, doch das blieb nach Einschätzung des BSU wohl aus. So gewarnt, hätte der Schwebefährenführer möglicherweise einen Nothalt einleiten und damit die Kollision vermeiden können.

Die Ermittlungen ergaben des Weiteren, dass das Kümo 164 Meter von der Schwebefähre entfernt war, als diese ihre Lichter einschaltete und losfuhr. Eigentlich muss zu beiden Seiten der Fähr-Trasse ein Sicherheitsabstand zu schwimmenden Objekten von jeweils rund 900 Metern sein, um sicher übersetzen zu dürfen. Vermutlich hatte der Fähr-Führer das Radar missachtet und beim Blick aus den teils vereisten Fenstern kein sich näherndes Schiff bemerkt. Der Passagier sagte jedenfalls später aus, er habe die „Evert Prahm“ kommen sehen und gedacht, dass die Fähre erst nach der Passage losfahren würde.

Als eine Erkenntnis aus der Havarie empfiehlt das BSU, den Schwebefähren-Neubau mit einem automatischen Abstandssystem auszustatten.  EHA/tja

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