Bund setzt Weservertiefung teilweise aus

An der südlichen Unterweser von Brake bis nach Bremen wird erst einmal nicht gebaggert (Foto: J. Müller)
Während die erneute Verhandlung zur Elbvertiefung gestern im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand, stellte das Bundesverkehrsministerium einen Teil der Weservertiefung zurück.
Knapp drei Monate werteten die Juristen und Fachleute des Bundesverkehrsministeriums und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Weservertiefung (THB 13. September 2016) aus, um zu dem Schluss zu kommen, das Projekt aufzuspalten und einen Teil neu zu planen. Die WSV teilte gestern mit, dass sie die Ausbaggerung von Brake bis Bremen zugunsten einer schnelleren Umsetzung der beiden Projekte Außenweser von See bis Bremerhaven und Unterweser Nord von Bremerhaven bis Brake für nicht umsetzbar halte. Insbesondere durch die geforderte Aufteilung in drei selbstständige Projekte sei die Überarbeitung der Unterlagen sehr aufwendig und komplex. Die für derartige Großprojekte üblichen Verfahrensrisiken verdichten sich im vorliegenden Fall besonders bei dem Projekt Unterweser Süd. Hier bedürfe es weiterer Untersuchungen, da erhebliche Beeinträchtigungen von geschützten Gebieten nicht ausgeschlossen werden können, heißt es bei der WSV weiter. „Die Entscheidung dient der Verfahrensbeschleunigung zum Wohle der Hafenstandorte Bremerhaven, Nordenham und Brake. Damit will der Bund den zügigen Ausbau dieser Abschnitte realisieren und für Investitionssicherheit sorgen“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsminister, Enak Ferlemann. Unabhängig von dieser sachlich sinnvollen Entscheidung sei die Fahrrinnenanpassung Unterweser Süd fester Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“, sagte Ferlemann.
Zwischen Bremerhaven und Bremen sollen vor allem Massengutschiffe die Häfen in Brake und Bremen besser anlaufen können. Die Fahrrinnenvertiefung bei Bremerhaven soll von 12,8 Meter auf 13,5 Meter, bei Brake von 11,9 Meter auf 12,8 Meter und bei Bremen von 10,7 Meter auf 11,1 Meter erfolgen. jpn/pk