Bundeswehr-Klage abgewiesen
Im juristischen Streit um den Trassenverlauf der Ostseepipeline in einem militärischen Übungsgebiet östlich von Rügen ist die Bundeswehr mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald gescheitert.
Das Gericht wies gestern eine Klage des Bundesverteidigungsministeriums gegen das Bergamt Stralsund ab. Es ließ aber ausdrücklich eine Revision zu. Wegen der Komplexität des Verfahrens soll die Urteilsbegründung zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte von dem Bergamt - der Genehmigungsbehörde für die Pipeline in den küstennahen Gewässern - Regelungen für Schutzmaßnahmen der Erdgastrasse verlangt, damit Marine und Luftwaffe in dem Gebiet östlich von Rügen auch weiterhin uneingeschränkt üben können. Es sah die Belange der Landesverteidigung beeinträchtigt. Einen ursprünglichen Antrag zur generellen Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses hatte das Ministerium vor einer Woche bereits zurückgezogen.
Die Bundeswehr kündigte eine Prüfung des schriftlichen Urteils ab. Danach werde entschieden, ob man in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen werde, sagte Rechtsanwalt Carsten Bethke.
Die von Nord Stream erbaute Pipeline, deren erster Leitungsstrang seit November 2011 in Betrieb ist, durchquert östlich von Rügen zwei rund 500 Quadratkilometer große Übungsgebiete auf einer Länge von etwa 20 Kilometern. Die Pipeline ist in dem betroffenen Abschnitt bis auf eine 1,5 Kilometer lange Strecke im Meeresboden unter einer halben Meter dicken Sandschicht begraben.
Die Bundeswehr, die die Kosten des Verfahrens tragen muss, hatte mit ihrer Klage ein Gutachten des Germanischen Lloyd von 2009 angegriffen. Diese von Nord Stream in Auftrag gegebene Risikoanalyse kommt zu dem Schluss, dass die von der Bundeswehr verwendeten Geschosse kein Risiko für die Pipeline darstellen. Dieses Gutachten ging in die Ende 2009 erteilte Genehmigung für den Bau der Pipeline ein. Nach der vor einer Woche vorgetragenen Auffassung der Bundeswehr handelt es sich allerdings um ein "Parteigutachten".
Das Bergamt begrüßte die Entscheidung des Gerichtes, ebenso der Pipeline-Bauer Nord Stream. Das Urteil habe gezeigt, dass die jahrelange Arbeit des Bergamtes nicht falsch gewesen sei, sagte Rocco Müller vom Bergamt Stralsund. "Das Urteil ist gut für uns", sagte Nord Stream-Manager Dirk von Ameln. Ursprünglich noch befürchtete Sicherheitsauflagen seien nicht zu erwarten. Mögliche Auflagen hätte das Gericht mit dem Urteil verkünden müssen, teilte der Pipeline-Erbauer nach Rücksprache mit seinen Anwälten mit.
Nach Auffassung der Bundeswehr reicht die 50 Zentimeter dicke Sandabdeckung nicht aus, um einen uneingeschränkten und für die Pipeline risikolosen Übungsbetrieb zu gewährleisten. Wie das Verteidigungsministerium in der mündlichen Verhandlung vor einer Woche ausführte, will sich die Bundeswehr das Gebiet auch für künftige Manöver mit größeren Geschosskalibern bis zu 155 Millimeter offenhalten. In der Verhandlung räumte die Bundeswehr zudem ein, "im Ausnahmefall" auch mit Gefechtsmunition zu schießen - eine Sicherungsmaßnahme, um fehlgeleitete Drohnen einzufangen. Dieser Umstand war dem Bergamt - dessen Angaben zufolge - im Genehmigungsverfahren nicht bekannt.
Das Gericht verwies gestern auf bisher auf Bundesebene ungeklärte verwaltungsprozessrechtliche Fragen, die der Streit um die Ostseepipeline aufwirft. "Das Projekt ist in dieser Größe und Komplexität und der internationalen Verwobenheit einmalig", sagte Richterin Kohl. In diesem Verfahren müssten Fragen beantwortet werden, die bisher in keinen anderen Verfahren angesprochen wurden. So hatten die Greifswalder Richter bereits in der Verhandlung die Frage aufgeworfen, ob der Bund als ein Rechtsträger unterschiedlich handeln könne. Das Bundesverkehrsministerium hatte den Bau im Genehmigungsverfahren ausdrücklich begrüßt, während das Verteidigungsministerium klagte.