BVG-Urteil: Bund muss Müll entsorgen
Im Rechtsstreit um die Kosten für die Müllbeseitigung an bundeseigenen Schifffahrtsanlagen hat sich die Stadt Hannover gegen den Bund durchgesetzt. In letzter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden , dass der Bund die Kosten der Beseitigung von Abfällen tragen muss, die Unbekannte heimlich an einer Schleuse und an Anlegestellen abgelagert hatten (Aktenzeichen: BVerwG 7 C 15.02). Als Eigentümer des Mittellandkanals unterhält der Bund in Hannover-Anderten die Hindenburgschleuse sowie in Hannover-Stöcken Schiffsanlegestellen im Nordhafen. Dort war mehrfach illegal Sondermüll abgelagert worden. Da der Bund sich geweigert hatte, beseitigte die Landeshauptstadt Hannover die Abfälle und stellte die Kosten dem Bund in Rechnung. Der Bund zog jedoch gegen die Kostenbescheide gerichtlich zu Felde.