CDU-Fraktion zieht wegen Atom-Verbots im Hafen vor Gericht

Durch die Änderung des Gesetzes sei das seit Jahrhunderten bewährte Prinzip des Universal-hafens grundsätzlich infrage gestellt. Foto: NTB Bremerhaven
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion zieht wegen des Verbots von Atomtransporten in den Bremer Häfen vor Gericht. Die Abgeordneten wollen vom Staatsgerichtshof prüfen lassen, ob die im Januar vom Parlament beschlossene Teilentwidmung rechtlich zulässig ist. "Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie die Mehrheit der Bürgerschaft und der Senat gegen das Grundgesetz verstoßen, die bundesweite Solidarität im Atomausstieg aufkündigen und den Hafen- und Handelsstandort Bremen nachhaltig beschädigen", begründete Fraktionschef Thomas Röwekamp den Vorstoß.
Der Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, Kyrill-Alexander Schwarz, kommt in einem Gutachten für die Fraktion zu dem Schluss: "Wir haben es mit einem eindeutigen Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und den Grundsatz der Bundestreue zu tun." Röwekamp wies aber auf prozessrechtliche Probleme hin. Der Grundgesetzverstoß könne nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden, seine Fraktion könne aber nur vor dem Staatsgerichtshof in Bremen klagen. Jedoch bestehe die Möglichkeit, dass der Staatsgerichtshof den Vorgang dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegt.
Der Präses der Handelskammer Bremen, Otto Lamotte, und der IHK-Präsident Claus Brüggemann sehen sich in ihrer Ablehnung des Atom-Verbots bestätigt. "Das nun vorgelegte Gutachten untermauert die Einschätzung der Handelskammern, dass die Novellierung des bremischen Hafenbetriebsgesetzes nicht nur politisch falsch, sondern auch rechtlich nicht haltbar ist", erklärten sie gemeinsam. Durch die Änderung des Gesetzes sei das seit Jahrhunderten bewährte Prinzip des Universalhafens grundsätzlich infrage gestellt.