Container sollen bis Mitte Januar geborgen werden

Elf angespülte Container auf den ostfriesischen Inseln sollen bis Mitte Januar geborgen werden. Das geht aus einem Bergungskonzept hervor, das jetzt den Behörden vorliegt.

Demnach werde zunächst die Holzladung aus den teilweise geborstenen Containern geholt, sagte ein Sprecher des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Wilhelmshaven. Anschließend sollten die Stahlboxen zerlegt und per Schiff zur Entsorgung abtransportiert werden.

Insgesamt 16 Container waren vor Weihnachten im Sturm über Bord eines Frachters gegangen und auf den Stränden von Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog und Norderney angetrieben. Das Wasser- und Schifffahrtsamt ging am Dienstag noch von fünf vermissten Containern aus, die vermutlich in der Nordsee gesunken sind.

Die Container stammen von einem Frachter der Cuxhavener Reederei Drevin, das auch das Bergungskonzept in Auftrag gab. Im Gegensatz zum Wasser- und Schifffahrtsamt betonte Reedereidirektor Mark Drevin, alle Container seien an Land und würden in Kürze geborgen.

Gefahr von Schäden

Für die Bergung soll ein Transportschiff zunächst Geräte und Fahrzeuge nach Wangerooge bringen. Dort liegen zwei Container in der Nähe von Uferbefestigungen, bei schlechtem Wetter könnten diese beschädigt werden.

Auf den anderen Inseln liegen die Stahlkisten an weiter entfernten Strandabschnitten, zum Teil auch im Nationalpark Wattenmeer. Wenn das Wetter mitspielt, könnte die Aktion am Donnerstag beginnen.

Selbstbedienung ist übrigens verboten: Für die Holzladung in den Containern hat das Hauptzollamt Oldenburg ein Verfügungsverbot erlassen, da Einfuhren in die EU verzollt werden müssen.

Kein Strandgut

Auch angespülte Ware gilt nicht als herrenloses Strandgut: Solange der Eigentümer nicht auf sein Eigentum verzichtet hat, müssen Finder ihre Entdeckungen melden. Anderenfalls riskieren sie eine Anzeige wegen Fundunterschlagung, hieß es beim NLWKN in Norden. (lni)

Früher wachte der Strandvogt über die Güter, die an Stränden und Küsten angetrieben wurden. Er passte auch im Namen der Obrigkeit auf, dass Insulaner keine falschen Leuchtfeuer entzündeten, um Schiffe mit ihrer wertvollen Ladung auf den Strand zu locken. Sondervorschriften für Strandgut gibt es seit 1990 aber nicht mehr. Wer angespülte Dinge mitnimmt, riskiert eine Anzeige wegen Fundunterschlagung nach dem Strafgesetzbuch, heißt es vom Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge darf sich ein Finder nur herrenlose Sachen aneignen, auf die der Eigentümer verzichtet. Geht bei einer Havarie Schiffsgut über Bord, wurde es in der Regel nicht aufgegeben - ein Finder muss dem Eigentümer oder den Behörden den Fund anzeigen.

Dafür steht ihm Finderlohn in Höhe von fünf Prozent des Warenwertes zu. Erst wenn sich der Verlierer nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, kann der Finder die Ware behalten. (dpa)

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