Ems-Überführungen erneut vor Gericht

Der Naturschutz an der Ems kommt erneut vor Gericht. Am 22. November verhandelt das Verwaltungsgericht Oldenburg über Klagen der Städte Papenburg und Emden, der Landkreise Emsland und Leer sowie der Meyer Werft gegen die Bundesrepublik.

Dabei geht es um die Aufnahme der Unter- und Außenems in die EU-Schutzgebietsliste nach der Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), teilte das Gericht gestern mit. Im Januar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorrang für die Natur entschieden: Zur Aufnahme des Flusses in die Liste der Schutzgebiete seien naturschutzfachliche und nicht wirtschaftliche Gesichtspunkte entscheidend.

Papenburg hatte am 20. Februar 2008 gegen die Bundesrepublik geklagt, um die Aufnahme des Gebietes «Außen- und Unterems» zu verhindern. Die Stadt befürchtet als Hafen- und Werftenstandort gravierende Nachteile. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte darauf am 31. März 2008 der Bundesrepublik vorläufig untersagt, ihr Einvernehmen zur Aufnahme in die Liste zu erteilen. Der Fall kam zum Europäischen Gerichtshof. Der entschied am 14. Januar, dass der Naturschutz Vorrang habe.

Das Luxemburger Urteil bedeutet allerdings nicht das Aus für Schiffsüberführungen. Sie sind möglich, die dafür notwendigen Ausbaggerungen müssen allerdings strenger kontrolliert werden (Rechtssache C-226/08). Die Stadt Papenburg hatte darauf verwiesen, dass Ausbaggerungen vor der Auslieferung großer Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft bereits 1994 vor Inkrafttreten der Richtlinie genehmigt wurden. Die Stadt wollte verhindern, dass künftig in jedem Einzelfall die Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist. Ob in Zukunft jedes Ausbaggern gesondert geprüft werden muss, überließen die EU-Richter dem Verwaltungsgericht in Oldenburg.

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