Entschädigung bei Schiffsverspätung

Wer auf einem Schiff in Europa unterwegs ist, erhält bei Verspätungen künftig eine Entschädigung. Die für Flug- und Bahnreisende schon länger geltenden Rechte sollen EU-weit jetzt auch für Fahrgäste von Schiffen und Bussen und Schiffen.

Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments stimmte gestern für entsprechende Vorschläge, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten schon 2009 beschlossen hatten. Das Plenum des Parlaments wird voraussichtlich im Juli grünes Licht geben, danach können die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

Nach der EU-Verordnung muss ein Bus- oder Schiffsunternehmen Passagieren bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde künftig einen Imbiss und Getränke anbieten. Dauert die Verzögerung länger als zwei Stunden oder fällt die Fahrt ganz aus, erhalten die Reisenden Geld zurück. Geht bei einer Busreise das Gepäck verloren, muss das Unternehmen dafür aufkommen. Bei Unfällen werden die Firmen verpflichtet, Verletzte und Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe müssen zudem behindertengerecht sein.

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