Entschädigungen bei verspäteten Schiffen

Bus- und Schiffsreisende in der EU sollen in Zukunft ebenso wie Flug- und Bahnreisende bei Verspätungen entschädigt werden. Beschränkt werden sollen die Bestimmungen in der Schifffahrt auf Kreuzfahrten und den Fährverkehr. Die EU-Länder können den öffentlichen Nahverkehr in Städten und Umgebung von der Regelung ausnehmen.

Bei Annullierungen sollen Bus- und Schifffahrtsunternehmen mindestens den gesamten Fahrpreis erstatten, wenn keine alternativen Beförderungsmittel angeboten werden können. Bei Verspätungen sollen Busunternehmer den Fahrgästen zumindest eine alternative Transportmöglichkeit ohne zusätzliche Kosten anbieten. In Fällen höherer Gewalt gibt es keine Entschädigungen. Geregelt werden in der Richtlinie, über die das Parlament in erster Lesung abstimmte, auch Zahlungen bei Unfällen und Hilfestellungen für Behinderte. Eine Einigung mit dem EU-Ministerrat ist noch nicht in Sicht.

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