Entscheidung am 14. Januar

Die höchsten EU-Richter werden am 14. Januar entscheiden, ob die Ausbaggerung der Ems für große Schiffe der Meyer Werft in Papenburg künftig strenger kontrolliert wird. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg geht es darum, ob das flussabwärts von Papenburg gelegene Ems-Gebiet den Bestimmungen der sogenannten EU-Habitatrichtlinie unterworfen wird. Sollte das Gericht diese Frage bejahen, so müssten Baggerarbeiten in der Ems einer vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

In einem Planfeststellungsbeschluss von 1994 hatten die Behörden genehmigt, dass jeweils vor der Fahrt eines in Papenburg gebauten großen Schiffes in Richtung Nordsee der Fluss ausgebaggert werden dürfe. 2006 hatte die Bundesregierung das Ems-Gebiet als «Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung» im Sinne der Habitatrichtlinie gemeldet. Daraufhin nahm es die EU-Kommission in die Liste besonders schützenswerter Naturregionen auf und erbat das Einverständnis der Bundesregierung. Diese wollte zustimmen, doch die Stadt Papenburg klagte dagegen. Sie fürchtete, dass künftig bei jeder neuen Ausbaggerung eine Umwelt-Verträglichkeitsprüfung erfolgen müsse.

Die Generalanwältin des Gerichts hatte im Juli erklärt, ihrer Ansicht nach könne Deutschland die Zustimmung zu dem Vorschlag der EU-Kommission nicht verweigern. Ständige Unterhaltungsmaßnahmen in der Fahrrinne der Ems, die vor Inkrafttreten der Habitatrichtlinie nach nationalem Recht genehmigt wurden, müssten dann einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. In den meisten Fällen folgen die Richter des EuGH der Auffassung des Generalanwalts.

Das nächste Kreuzfahrtschiff der Meyer Werft, die von der Rostocker Reederei Aida Cruises in Auftrag gegebene «AIDAblu», soll voraussichtlich am 16. und 17. Januar 2010 nach Emden überführt werden.

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben