EU-Ausnahmeregelung für Baggergut
Für unbelastetes Baggergut aus Fahrrinnen, wie zum Beispiel der Jade, das zur Erhaltung der Tiefgänge oder weiteren Vertiefung anfällt, gilt in der neu gefassten EU-Abfallrahmenrichtlinie eine Ausnahmeregelung. „Damit kann unbelastetes Baggergut aus der Jade weiterhin wirtschaftlich und umweltverträglich im Gewässer umgelagert und muss nicht teuer an Land entsorgt werden", freuten sich John H. Niemann, Präsident, und Heiner Holzhausen, Vorstandsmitglied der Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung e.V. (WHV e.V.). Die beiden WHV-Vorstände hatten sich mit Bundestagsabgeordneten und Europaabgeordneten in Verbindung gesetzt und auf die enorme Problematik hingewiesen, wenn, wie ursprünglich geplant, jegliches Baggergut unter den Abfallbegriff der Richtlinie gefallen wäre.
Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht".