Europäischer Gerichtshof: Bahnen müssen auch bei höherer Gewalt Fahrpreise erstatten

Die Entschädigung soll „den Preis kompensieren, den der Fahrgast als Gegenleistung für eine nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbrachte Dienstleistung gezahlt hat“, so das Gericht. Die Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (EG 1371/2007) sehe nur vor, dass die Bahnen im Falle höherer Gewalt nicht zum Schadensersatz verpflichtet sind. Allerdings hat der EuGH eine ähnliche Regelung für Passagiere im Flug-, Schiffs- und Kraftomnibusverkehr abgelehnt, da sie hinsichtlich ihrer Nutzungsbedingungen nicht austauschbar seien.
Anlass für die Klarstellung war ein Beschluss der österreichischen Schienen-Control, dass auch im Falle höhere Gewalt bei Verspätungen Erstattungen zu zahlen seien. Dagegen hatte die ÖBB-Personenverkehr AG Beschwerde eingelegt. Der angesprochene österreichische Verwaltungsgerichtshof rief dann den EuGH aufgrund der unklaren Rechtslage an und bat um eine Vorabentscheidung. (cm)

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