Fahrverbot für Kapitän
Nach dem schweren Unfall des Hochgeschwindigkeitskatamarans «Polarstern» in der Nordsee vom August 2008 hat das Seeamt ein dreimonatiges Fahrverbot für den Kapitän verhängt. Der Mann habe die Fahrt nicht an das schlechte Wetter angepasst, teilte die Behörde am Freitag nach der Verhandlung in Emden mit. Bei dem Unfall in schwerer See und bei stürmischem Wind hatte eine losgerissene Reling die Scheibe des Salons eingeschlagen. 26 der 357 Passagiere erlitten Schnittwunden und Prellungen.
Bereits im Dezember hatte das Amtsgericht den Kapitän zur Zahlung einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt. Auch eine Analyse der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg kam vergangene Woche zu dem Schluss, der Kapitän habe den Seegang unterschätzt. Zudem habe die Emder Reederei ihren Kapitän nicht ausreichend bei der Entscheidung über einen Abbruch der Fahrt unterstützt.
Nach dem Spruch des Seeamtes hat der Kapitän zwar wegen der hohen Wellen mit einem sehr eingeschränkten Manövrierverhalten des Schiffes gerechnet. Er hätte die Fahrt jedoch sorgfältiger vorbereiten und den Verlauf überprüfen müssen. So hätte er besonders auf die Wellen achten müssen, die zwischen den Rümpfen von unten auf die Aufbauten schlagen und dort zu Schäden führen können.
Die «Polarstern» war am 4. August 2008 bei West-Nordwestwind mit Stärken 5 bis 6, in Böen bis 8, auf dem Rückweg von Helgoland nach Emden. Nach dem Auslaufen verbesserten sich die rauen Verhältnisse entgegen der Prognosen nicht. Schiff, Besatzung und Passagiere blieben über Stunden extremen Belastungen ausgesetzt. Der Kapitän führte das Schiff zum ersten Mal unter derart schwierigen Bedingungen.
Während der Dauer des Fahrverbotes darf der Kapitän sein Patent beschränkt in der Funktion des Ersten Offiziers ausüben, teilte das Seeamt weiter mit. Der Mann sei bereits seit dem Unfall in dieser Funktion gefahren und habe sich dabei bewährt.