Finanzspritze für Seemannsheime

Der Bund hat jetzt ohne Gegenstimmen beschlossen, seinen Zuschuss für die kirchlichen Seemannsheime und Seemannnsklubs zu verdoppeln. Damit steigt die jährliche Unterstützung rückwirkend vom 1. Januar von bisher 500.000 Euro auf eine Million Euro.

Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die bisherige Summe nicht ausreiche. Im Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, das 2006 in Kraft getreten ist, haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, in ihren Seehäfen Sozialeinrichtungen für die Seeleute bereitzustellen. In den deutschen Häfen wird diese Aufgabe von den kirchlichen Seemannsmissionen übernommen.

„Die Seemannsmissionen schaffen ein Stück Heimat für die Seeleute in den Häfen. Die Kirchen leisten hier eine hervorragende Arbeit. Durch die Verdoppelung der Finanzmittel sorgen wir jetzt dafür, dass der vielfach genutzte Übernachtungsbetrieb der Seemannsheime auch weiter bestehen kann und die wichtige Arbeit der Seemannsmissionen die verdiente Unterstützung durch den Bund erhält“, sagte Johann Saathoff (Vorsitzender der SPD-Landesgruppe im Bundestag) bei der Bekanntmachung des Gesetzentwurfes.

Zum weltweiten Netzwerk der Deutschen Seemannsmission gehören derzeit 32 Stationen im In- und Ausland. Dort leisten mehr als 700 Menschen, darunter viele ehrenamtlich, im Namen der Organisation Seelsorge und Sozialarbeit an Seeleuten aus aller Welt. kat

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