Förderung der Lohnnebenkosten

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat das Antragsformular zur Förderung der Lohnnebenkosten in elektronischer Form bereitgestellt. Wie das BSH jetzt mitteilt, müssen Fördermittel für das Jahr 2016 bis zum 31. Dezember 2015 beantragt werden. Bei Antragseingang ab dem 1. Januar 2016 wird die Höhe der Einzelzuschüsse nur zeitanteilig berechnet. Nach dem 30. September 2016 eingehende Anträge können gar nicht mehr berücksichtigt werden.

Der „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Senkung der Lohnnebenkosten 2016“ ist das erste elektronische Antragsformular auf der Website <link http: www.deutsche-flagge.de de _blank external-link-new-window>www.deutsche-flagge.de. Er kann online ausgefüllt, abgespeichert und für einen folgenden Antrag wieder hochgeladen werden. Die individuellen Förderungen richten sich wie bisher nach der Größe des Schiffes, außerdem nach der Anzahl und Qualifikation der Seeleute. Die Fördersätze für die einzelnen Seeleute reichen von 9400 bis 16.700 Euro pro Jahr. fab

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