Förderung für die Binnenschifffahrt wird verlängert

Mit Beginn des neuen Jahres tritt die geänderte „Richtlinie über Zuwendungen für die Beschaffung von emissionsärmeren Dieselmotoren für den Antrieb von Binnenschiffen“ in Kraft. Die Laufzeit des Programms, das ursprünglich auf fünf Jahre bis Ende 2011 beschränkt war, wird nun um ein Jahr verlängert. Die Richtlinie wird zudem durch eine Vereinfachung des Verfahrens und eine stärkere Förderung größerer Motoren optimiert. Zudem sind in der geänderten Richtlinie höhere Partikelgrenzwerte für Schiffsneubauten, in die neue Motoren eingebaut werden müssen, festgelegt. Die Bundesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag des Jahres 2009 klar zur Fortführung der Binnenschifffahrtsförderung bekannt. Mit der geänderten Richtlinie, die zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wird hierzu ein wichtiger Schritt umgesetzt.    

Mehr: Im "THB Täglicher Hafenbericht"

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