Freizonen-Aufhebung für 2013 beantragt

Der Hamburger Senat hat gestern beschlossen, beim Bundesministerium der Finanzen die Aufhebung der Freizone im Hamburger Hafen zum 1. Januar 2013 zu beantragen.

Der Beschluss stützt sich laut einer Senatsmitteilung auf einen breiten Konsens, der mit der Handelskammer Hamburg und den Verbänden der Hafenwirtschaft erzielt werden konnte. Die betroffenen Unternehmen in der heutigen Freizone würden demnach ab dem Stichtag die Zollbestimmungen eines Seezollhafens anzuwenden haben, wie dies bereits im übrigen Teil des Hamburger Hafens und unter anderem auch in Rotterdam oder Antwerpen geschieht. „Die gemeinsamen Bemühungen zur Zukunft der Freizone haben sich gelohnt. Mit der Aufhebung der Freizone erhält Hamburg die volle Gestaltungs- und Planungshoheit für das Hafengebiet zurück. Dies wird den Hafen in jeder Hinsicht stärken. Den betroffenen Unternehmen bieten wir – gemeinsam mit der Zollverwaltung, der Handelskammer Hamburg und den Verbänden der Hafenwirtschaft – Unterstützung für einen reibungslosen Übergang an", sagte Wirtschaftssenator Axel Gedaschko zu dem Beschluss.

Nach Befassung der Bürgerschaft wird der Senat beim Bundesminister der Finanzen die Aufhebung beantragen, zu der es eines Bundesgesetzes bedarf. Grundsätzlich wird der Abbau des Zollzauns erst nach Aufhebung der Freizone am 1.1.2013 erfolgen, sofern er nicht an bestimmten Stellen aus Sicherheits- oder Kostengründen erhalten bleiben soll. Der Senat will die verkehrlichen Auswirkungen der Aufhebung der Freizone ermitteln und Vorschläge zu Verkehrswegeplanung und Verkehrslenkung vorlegen.

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit will sich außerdem dafür einsetzen, dass der Zoll auch künftig seinen Ermessensspielraum so weit wie möglich zugunsten der Hafenunternehmen ausschöpft, insbesondere was die Erhebung von Sicherheitsleistungen für Einfuhrangaben im Zusammenhang mit der Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren betrifft.

Das Hamburger Freihafen-Privileg geht bis auf das Jahr 1881 zurück. Im Freihafen können Händler Waren lagern und verarbeiten, ohne sie nach Deutschland einzuführen. Als Folge siedelten sich viele Industriebetriebe im Freihafen an, die mit unverzollten Rohstoffen arbeiteten und dann die fertigen Produkte einführten. Der Senat wollte zunächst eine verkleinerte Freizone erhalten. Dagegen hatte die Zollverwaltung massive Bedenken.

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