Fünfeinhalb Jahre Haft

Im Prozess um mehrere Schüsse an Bord eines Schiffes in Bremerhaven hat das Landgericht Bremen den Angeklagten am Freitag zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Von der Strafe gelten drei Monate aufgrund von Verfahrensverzögerungen als verbüßt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 26 Jahre alten Angeklagten sechs Jahre Gefängnis gefordert. Er schoss 2007 sechsmal auf einen damals 29-Jährigen, der lebensgefährliche Verletzungen erlitt.

Nach Ansicht des Gerichts ist eine Fehde zweier albanischer Familien der Hintergrund für diese Tat. Dabei war es bereits im Jahr 2004 zu einer Schießerei gekommen, bei der der heutige Täter ebenfalls lebensgefährlich verletzt wurde. Das heutige Opfer ist der Bruder des damaligen Schützen.

Für den Angeklagten spreche sein unmittelbares Geständnis sowie seine Reue, an der das Gericht keinen Zweifel habe. Eine vom Täter geschilderte Bedrohung seitens des Opfers schließt das Gericht jedoch aus. «Allerdings hat der Angeklagte nicht aus dem Motiv der Blutrache heraus gehandelt», sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel.

Vielmehr habe er aufgrund seiner Erlebnisse nachvollziehbare Gefühle wie Wut und Angst entwickelt. Einen bedingten Tötungsvorsatz sieht das Gericht dennoch gegeben. Zwar sei eine Absicht nicht eindeutig feststellbar. «Dass der Angeklagte diese Möglichkeit aber billigend in Kauf nahm, steht außer Frage», sagte Lätzel.

Die Verteidigung hatte auf gefährliche Körperverletzung plädiert und eine Bewährungsstrafe gefordert. Sie will Rechtsmittel gegen den Richterspruch einlegen. «Es hat eindeutig kein Tötungsvorsatz vorgelegen», sagte Rechtsanwalt Carsten Scheuchzer. Schließlich habe sein Mandant nur auf den Unterleib gezielt. «Hätte er ihn wirklich töten wollen, hätte er durchaus die Gelegenheit dazu gehabt.»

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