Geldstrafe für "Adler"-Kapitän

Anderthalb Jahre nach dem Grenzzwischenfall mit dem deutschen Ausflugsschiff «Adler Dania» vor der polnischen Ostseeküste ist der Vorfall juristisch aufgearbeitet. Das Amtsgericht Wolgast sprach am Mittwoch den 65-jährigen Kapitän der Nötigung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 4050 Euro. Er hatte die Stoppzeichen eines polnischen Grenzschutzbootes ignoriert und das Boot zum Ausweichen gezwungen. Vom Vorwurf der Freiheitsberaubung dreier zivil gekleideter polnischer Zöllner, die kurz vor dem Anlegen im Hafen von Swinemünde (Swinoujscie) die Warenbestände an Bord des Schiffes inspizieren wollten, wurde der Angeklagte frei gesprochen.
Es sei dem Kapitän abzunehmen, dass er annahm, hier seien falsche Zöllner am Werke, und das Ausflugschiff zurück in deutsche Hoheitsgewässer steuerte, sagte Richter Andreas Hennig in der Begründung des Urteils. Allerdings stellte der Richter auch klar: «Diese Tat war rechtswidrig.» Das Schiff habe sich in fremden Gewässern befunden und sich damit dem Recht des Nachbarstaates unterordnen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für den Kapitän wegen Freiheitsberaubung und Nötigung eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu einer zweijährigen Bewährung, und eine Geldstrafe von 1200 Euro gefordert.
Das Schiff war am 17. Oktober 2006 mit 45 Passagieren an Bord zu einer Ausflugsfahrt ins polnische Swinemünde aufgebrochen. Kurz nachdem das Schiff polnische Hoheitsgewässer erreicht hatte, gaben sich drei zivil gekleidete Polen als Zöllner zu erkennen und forderten eine Durchsuchung des Bordshops, in dem sie nicht ordnungsgemäß versteuerte Ware vermuteten. Da sich die Beamten nach Auffassung des Kapitäns entgegen den internationalen Bestimmungen nicht mit einem zweisprachigen Dokument ausweisen konnten, drehte der Kapitän kurz vor dem Anlegen im Hafen ab. Ein von polnischen Behörden alarmiertes Grenzschutzboot hatte sich vor die «Adler Dania» gelegt, um die Rückkehr des Ausflugsdampfers nach Deutschland zu verhindern.
Der Vorfall hatte - auch vor dem Hintergrund der damals schwierigen politischen Großwetterlage - hohe Wellen geschlagen. Für Zündstoff sorgte vor allem die Aussagen des deutschen Kapitäns und seiner Crew, vom Grenzboot sei mit scharfer Munition geschossen worden. Dem konnte das Gericht allerdings nicht folgen. «Der Zweck war es, das Schiff aufzuhalten. Da macht es wenig Sinn mit scharfer Munition zu schießen», sagte Richter Hennig. Dem Kapitän schrieb er wegen der Nötigung des polnischen Grenzschutzbootes harte Worte ins
Stammbuch: «Das Verhalten war keine gute Seemannschaft». Wäre das Grenzschutzboot nicht schnell abgedreht, hätte diese Situation verheerende Folgen für Grenzschützer und Passagiere haben können.
Mittlerweile sind die polnischen Behörden und die Reederei um eine Normalisierung der angespannten Situation bemüht. So habe der polnische Zoll angekündigt, die vor vier Jahren ohne ersichtlichen Grund beschlagnahmten 180 000 Zigaretten zurückzugeben, sagte Betriebsleiter Alwin Müller, der wie der Reedereichef am Mittwoch vom Vorwurf der Mittäterschaft frei gesprochen wurde. Erst am vergangenen Wochenende erlaubten die polnischen Hafenbehörden der deutschen Adler-Reederei nach siebenjährigem Verbot wieder im Swinemünder Winterhafen und damit im Zentrum der 45 000 Einwohner zählenden Stadt anzulegen. Am 1. April schickt die Adler-Reederei ihr erstes Tragflächenboot von Swinemünde nach Stettin (Sczcecin) auf Fahrt.
«Ich werte diese Entwicklungen als Zeichen der Normalisierung», sagte Alwin Müller.
Ob Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Berufung gehen, blieb am Mittwoch offen.

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