Hapag-Lloyd-Bürgschaft nicht EU-konform

Die Hamburger Reederei Hapag-Lloyd stößt mit der von Bund und Land erbetenen Milliarden-Bürgschaft auf Schwierigkeiten mit dem EU-Wettbewerbsrecht.

Weil die beantragte Staatshilfe von 1,2 Milliarden Euro die jährlichen Personalkosten der Reederei deutlich übersteige, könne die Garantie nicht ohne weiteres aus dem Wirtschaftsfonds Deutschland gewährt werden, berichtete die „Financial Times Deutschland", ohne konkrete Quellen zu nennen. Die Hamburger Finanzbehörde und das Unternehmen wollten den Bericht gestern nicht kommentieren. Am selben Tag sollte die Bürgerschaft über den Anteil der Stadt an den Sicherheitsleistungen von bis zu 540 Millionen Euro entscheiden. Im Zuge der Wirtschaftskrise war Hapag-Lloyd in die Verlustzone geraten.

Die Eigner stärken das Eigenkapital mit bis zu 923 Millionen Euro und ebnen dadurch den Weg für die Staatshilfen. Vorgesehen ist auch der Verkauf der Hapag-Lloyd-Zentrale am Ballindamm. Dadurch sollen 150 Millionen Euro eingenommen werden.

Kapitalhilfen und Kredite sollen auch im ungünstigsten Fall den Kapitalbedarf der Reederei abdecken, den sie mit 1,95 Milliarden Euro angesetzt hatte. Davon sollen bis zu 1,2 Milliarden Euro als Kredit durch ein Bankenkonsortium, abgesichert durch eine Bürgschaft, bereitgestellt werden. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, die Bürgschaft zu bewilligen. Hapag-Lloyd will jährlich 600 Millionen Euro einsparen und unter anderem 120 der 1100 Arbeitsplätze in Deutschland bis Ende 2010 streichen.

Zur Überbrückung der Krise gelten laut „FTD" in der EU zwar gelockerte Regeln bei der Vergabe staatlicher Subventionen. Ein über den Wirtschaftsfonds Deutschland staatlich abgesicherter Kredit dürfe aber die Summe der Personalkosten des begünstigten Unternehmens im Jahr 2008 nicht übersteigen. Die Milliardenbürgschaft übertrifft die Ausgaben der Reederei für Löhne und Gehälter der Zeitung zufolge um mehr als das Zehnfache.

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