IHK fordert Steuerermäßigung für Seehäfen
Die Industrie- und Handelskammer Nord plädiert für eine geringere Stromsteuer für die deutschen Seehäfen, um deren Marktposition im Wettbewerb mit den niederländischen und belgischen Konkurrenten an der Nordrange zu stärken.
Gestern forderte die IHK die Bundesregierung auf, den ermäßigten Stromsteuersatz für energieintensive Betriebe auch für Umschlagbetriebe in den Seehäfen einzuführen. Das teilte ein Sprecher des Zusammenschlusses von 13 norddeutschen Handelskammern mit. Der ermäßigte Steuersatz gilt bisher nur für Industriebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft.
Niederländische Umschlagbetriebe zahlten derzeit gut die Hälfte der vollen deutschen Stromsteuer, erklärte die IHK Nord.
Ziel des ermäßigten Steuersatzes sei die Entlastung von Betrieben mit hohem Energieverbrauch, die im internationalen Wettbewerb ständen, argumentierte die IHK. Beide Kriterien träfen auch auf die Seehafenbetriebe zu. Die Ausweitung des besonderen Steuersatzes auf die Seehäfen sei vereinbar mit dem EU-Recht.