Ince-Unternehmen weiter Teil des Netzwerks

Der Übernahmeprozess ist juristisch komplex, Foto: Pixabay
Die Übernahme von Ince & Co durch die börsennotierte Kanzlei Gordon Dadds (GDG) hat unter den Beteiligten weitere Fragen aufgeworfen.
Wir hatten berichtet. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einem ersten Schritt hatte Gordon Dadds zunächst nur den Geschäftsbetrieb des ehemaligen Londoner Schwesterunternehmens Ince & Co LLP mit den dazu gehörenden Büros in London und China übernommen – und nicht wie zunächst berichtet die gesamte Gruppe. Die anderen Unternehmen des Ince & Co-Netzwerks einschließlich Ince & Co Germany LLP wurden zwar in diesem ersten Schritt nicht übernommen, bleiben aber rechtlich eigenständige Teile des Netzwerks nunmehr von Ince Gordon Dadds, stellte Ince & Co Germany LLP gegenüber dem THB jetzt klar.
Nach einem Bericht der britischen Zeitung „The Times“ war Gordon Dadds von Beratern darauf hingewiesen worden, dass ein Erwerb der Londoner Gesellschaften Ince & Co LLP und Ince & Co International LLP für die Investoren riskant werden könnte. In diesem Zuge wurden gleich nach der Übernahme Insolvenzanträge für diese Gesellschaften gestellt. Deren Verbindlichkeiten, die zum Antrag auf Administration führten, hatten nach Angaben von Ince & Co Germany LLP nichts mit dem Schifffahrts- und Versicherungsgeschäft zu tun. Zur Klarstellung: Die Ince & Co Germany LLP ist neben den übrigen Gesellschaften des internationalen Netzwerks nicht von der Insolvenz betroffen.
Das Prepack-Verfahren (Az: OC 361 890, Companies House) ermöglichte Gordon Dadds, den Geschäftsbetrieb der Londoner Gesellschaften Ince & Co LLP und Ince & Co International LLP zu kaufen und den Gegenwert den Gesellschaften zukommen zu lassen, der dort als Haftungsmasse für Gläubiger und ehemalige Gesellschafter zur Verfügung steht. Das Verfahren bezieht sich nur auf die Übernahme von ehemaligen Londoner Ince & Co-Gesellschaften durch Gordon Dadds, die jetzt das Londoner und chinesische Geschäft mit der neuen von Altverbindlichkeiten unbelasteten Gesellschaft Ince Gordon Dadds LLP fortsetzt. Die deutsche Ince & Co Germany LLP ist von dem Prepack-Verfahren nicht betroffen.
Dem Branchendienst „The Lawyer“ zufolge war nur ein Teil der Ince-Gesellschafter in den Deal eingebunden. Ince & Co Germany LLP betonte jetzt gegenüber dem THB, kein Partner sei fallengelassen worden. Es sei auch keine Entscheidung für eine kleine Lösung ohne die übrigen Büros gewesen. fab
