Keine Anklage nach tödlichem Unfall
Der Tod zweier deutscher Marine-Soldaten bei einem Manöver-Unfall am 6. März 2002 in der Ostsee wird vorläufig nicht zu einer Anklage führen. Die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte jetzt eine frühere Entscheidung der Oldenburger Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen den Kommandanten der Fregatte Mecklenburg-Vorpommern einzustellen. Die Eltern eines bei dem Unfall ertrunkenen Hauptgefreiten (21) aus Blomberg (Nordrhein-Westfalen) hatten Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung erhoben. Ermittelt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung. Nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden kann der Tod der beiden Soldaten nur als tragisches Ergebnis einer Verkettung unglücklicher Umstände gewertet werden. Ein strafrechtlicher Vorwurf kann jedoch gegen keinen der Beteiligten erhoben werden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.