Keine weiteren Strafzahlungen für Total

Gut zehn Jahre nach der Ölpest vor der französischen Küste durch den gesunkenen Tanker „Erika" hat ein Pariser Berufungsgericht eine Mitschuld des Ölkonzerns Total bestätigt, ihn aber von weiteren Entschädigungszahlungen befreit.

Als Grund für die Schuldbestätigung nannte das Gericht fahrlässiges Handeln bei der Anmietung des altersschwachen Schiffes. „Total hat die Unvorsichtigkeit begangen, den Öltanker zu chartern", sagte der Richter. Die Wartung des 25 Jahre alten Schiffes sei stark vernachlässigt worden. Eine Absicht könne aber nicht nachgewiesen werden.

Obwohl das Gericht die Gesamtsumme des Schadensersatzes von 192 auf 200 Millionen Euro erhöhte, muss Total überraschend nur eine Strafe von 375  000 Euro zahlen. Der Konzern hatte aufgrund öffentlichen Drucks in der Vergangenheit bereits 170 Millionen Euro Entschädigungszahlungen geleistet. Das Gericht begründete das Urteil daher damit, dass der Konzern aufgrund einer internationalen Konvention gar nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet gewesen sei.

Die bereits geleisteten Entschädigungen bleiben aber unangetastet, sagte der Anwalt des Unternehmens. Sie seien ein Akt der Solidarität gewesen. Total hatte stets die Schuld an der Katastrophe von sich gewiesen und die Verantwortung der italienischen Klassifikationsgesellschaft RINA betont, die das Schiff für seetüchtig erklärt hatte. Die restlichen 30 Millionen Euro müssen nun von den übrigen Verurteilten, dem Reeder, dem Schiffseigner und RINA, aufgebracht werden. Das Gericht bestätigte zudem die Strafen für RINA (375  000 Euro) sowie für Reeder und Schiffseigner (je 75  000 Euro). RINA kündigte bereits eine Anfechtung des Urteils an.

Der einwandige Öltanker war 1999 mit 30  000 Tonnen Schweröl an Bord vor der Bretagne im Sturm auseinandergebrochen und gekentert. Die daraus resultierende Ölpest verschmutzte 400 Kilometer Küste. Infolge der Havarie wurden einwandige Öltanker verboten.

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