Klage gegen FFH-Ausweisung der Ems
Die Landkreise Emsland und Leer sowie die Städte Papenburg und Emden wehren sich juristisch gegen die geplante Ausweisung der Unter- und Außenems als europäisches Schutzgebiet. Die Stadt Papenburg habe per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg der Bundesregierung vorläufig untersagen lassen, Einvernehmen mit der EU-Kommission über die Ausweisung als sogenanntes Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet zu erzielen, teilte der Landkreis Emsland mit. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache müsse der Bund seine Einvernehmenserklärung zurückhalten.
Das Umweltministerium will die Unter- und Außenems von der EU als FFH-Gebiet ausweisen lassen. Hiergegen hatte die Stadt Papenburg beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingelegt. Der nun erwirkte Eilantrag sei notwendig geworden, weil nach Ansicht von Juristen ein einmal erteiltes Einverständnis der Bundesregierung unwiderruflich gewesen wäre, hieß es.
Die Kreise und Kommunen machen die wirtschaftliche Bedeutung der Ems für die Region und vor allem für den wichtigsten Arbeitgeber der Region, der Meyer Werft, geltend. Das für seine spektakulären Überführungen von Kreuzfahrtschiffen bekannte Unternehmen sei von einer «ökologisch und wirtschaftlich ausgewogenen zukünftigen Entwicklung der Ems als Bundeswasserstraße abhängig», hieß es. Das geplante FFH-Gebiet sei ein «Hemmschuh für den bedarfsgerechten Ausbau der Ems als Seezugang» und behindere auch geplante Infrastrukturprojekte der Städte Emden und Leer.